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IBU 
Consol
 
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    Dieses ist / This is :
    
    Lärmbeeinträchtigungen 14.10.2014 20:00 bis
    06:00.
    Tengelmann Brief an Holzstr 27 c, 27 d, 15 d. 
    
     
    
      - 2014-09-25.pdf Printable
      Document Format
 
      2014-09-25.txt Plain Text
      from OCR (Optical character recognition
      (tesseract) 
       
     
    Bemerkungen: 
    
      - Es kame als Uberaschung an Haus-verwaltung, &
      Haus-meister, bis Mietern hatte es gemeldet.
 
      - Es Verstöst Haus Ordnungen, & vermütlich
      Deutsches Recht.
 
      - Es könnte ein Sache fuer Rechtsanwalte &/oder Polizei sein.
 
      - (Es errinert an dass Westermuehlstr Kran bau, einem Nacht
      in 2004, dass waere auch gestopt, bei mehrere Nachbarn, Polizei Anwesend.
 
      - 
        Nachbarn haben an Tengelmann protestiert,
        &/oder das Haus-verwaltung kontaktiert. Sie auch am
        besten ! 
        
      
 
      - Falls sie wollen diskutieren, bitte an dass Einwohner mail liste holz@mailman.berklix 
      .org, Kein persönliche email an
      web Autor, (ausser Grammatische Korrekturen), bitte.
 
      - 
        
 
       
      - 
        
        
          - 
          recht.de ... Baulärm vor 7 Uhr morgens
 
          - http://www.mieterverein-hamburg.de/laerm.html
 
          - 
          http://www.umweltbundesamt.de/themen/verkehr-laerm/nachbarschaftslaerm-laerm-von-anlagen/nachbarschaftslaerm
 
          - Mieterverein zu Hamburg im Deutschen Mieterbund
          (DMB)
 
           Tipps & Ratgeber > Wohnungsmängel >
          Lärm 
           Schutz vor Umgebungslärm und
          Nachbarschaftslärm Gewerbebetriebe 
           "Lärm von Gewerbebetrieben unterliegt häufig
          bestimmten Beschränkungen durch Auflagen, die bei
          der Genehmigung von Betrieben gemacht werden. Eine
          Anfrage oder Beschwerde beim Wirtschafts- und Ordnungsamt
          ist oft hilfreich." 
          - 
          http://www.mieterverein-hamburg.de/laermvorschriften.html
 
          - 
          http://www.mieterverein-hamburg.de/tl_files/pdf/geraete-und-maschinenlaermschutz.pdf
 
           "Verordnung zur Einführung der Geräte- und
          Maschinenlärmschutzverordnung # Vom 29. August
          2002 
           7 Betrieb in Wohngebieten (1) In reinen, allgemeinen und
          besonderen Wohngebieten, Kleinsiedlungsgebieten, Sonder-
          gebieten, die der Erholung dienen, Kur- und
          Klinikgebieten und Gebieten für die Fremden-
          beherbergung nach den §§ 2, 3, 4, 4a, 10 und 11
          Abs. 2 der Baunutzungsverordnung sowie auf dem
          Gelände von Kranke nhäusern und Pflege-
          anstalten dürfen im Freien 1. Geräte und
          Maschinen nach dem Anhang an Sonn- und Feiertagen
          ganztägig sowie an Werktagen in der Zeit von 20.00
          Uhr bis 07.00 Uhr nicht betrieben werden, " ... 
           Der Bundesrat hat zugestimmt" 
          - www.berklix.com/search
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